AKTUELLES


Hier halten wir Sie über wichtige Themen und Neuigkeiten aus unserer Praxis auf dem Laufenden

01.10.2022

Grippe-Impfung

Ab Mitte Oktober impfen wir wieder gegen Influenza (Virusgrippe). Ab einem Alter von sechs Monaten ist eine Impfung möglich. Kinder unter neun Jahren, die bisher noch nicht gegen Influenza geimpft wurden, benötigen zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen.

Termine können einfach online gebucht werden.

03.06.2022

CORONA-IMPFUNG IN DER PRAXIS

Liebe Patienten, liebe Eltern,


wir empfehlen ausdrücklich die Impfung für Kinder ab 5 Jahren, insbesondere bei Vorerkrankungen und für Risikogruppen.

Die Empfehlung der STIKO können Sie hier nachlesen oder sich dieses Informationsvideo dazu anschauen. Das Faktenblatt des RKI bietet ebenfalls eine sehr gute Übersicht.


Wir impfen immer dienstags unsere Patienten ab 5 Jahren sowie deren Eltern. Booster-Impfungen führen wir nach 4-6 Monaten durch (unter 30 Jahren mit Comirnaty von BioNTech /  über 30 mit Spikevax von Moderna).

Wenn Sie Interesse an einer Impfung haben, buchen Sie bitte online einen Termin oder schreiben Sie uns bei Fragen eine E-Mail.


Generelle Informationen zum Impfprozess in Stuttgart finden Sie hier.


Weitere Informationen zur Corona-Impfung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:


Falls Sie einen begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion haben, dann dürfen Sie ohne telefonische Absprache unter keinen Umständen die Praxis betreten.


Im Folgenden haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen sowie weiterführende Informationen zu Corona zusammengestellt.

  • Was soll ich tun, wenn mein Kind akute Atemwegssymptome oder Fieber hat?

    Wenn Sie sich Sorgen um den Zustand Ihres Kindes machen, nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf. Gemeinsam entscheiden wir dann, ob eine Vorstellung bei uns sinnvoll ist.

  • Was soll ich tun, wenn mein Kind Kontakt zu einer Person hatte, die nun positiv auf das Coronavirus getestet wurde?

    Bleiben Sie zuhause und kommen Sie nicht unangemeldet zu uns in die Praxis.


    Bei nachgewiesenem Kontakt zu einer Covid-positiven Person nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen.


    Detaillierte Informationen und Hotline-Rufnummern finden Sie auf der Informationsseite der Stadt Stuttgart.

  • Wann darf mein Kind wieder in eine Betreuungseinrichtung oder in die Schule?

    Kinder, die krank sind, gehen nicht in die Betreuung bzw. Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch). 

    Ein Besuchsverbot in der entsprechenden Einrichtung gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt: 


    • Fieber (ab 38,0°C)
    • trockener Husten, d. h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z. B. Asthma) - ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen 
    • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens). 

    Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).

     

    Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

     

    Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt / -ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt.

     

    Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule uneingeschränkt besuchen.

     

    Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen.

  • Wann wird mein Kind auf Corona getestet?

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat in der Coronavirus-Testverordnung festgelegt, wer in welcher Situation Anspruch auf einen Test hat. Die Informationen können hier abgerufen werden.


    Detaillierte Informationen und Hotline-Rufnummern finden Sie auch auf der Informationsseite der Stadt Stuttgart.

  • Wo finde ich weitere Informationen zu Corona?

    Bei weiteren Fragen können Sie sich telefonisch an die folgenden Beratungsstellen wenden:


    • Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter (0711) 904-39555.
    • Auch der Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung informiert zum Coronavirus unter der Rufnummer 116 117 (rund um die Uhr, 7 Tage/Woche).

    Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier:

  • Sollte ich mein Kind oder mich gegen Corona impfen lassen?

    Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sind wirksam und sicher. Wir empfehlen daher ausdrücklich die Impfung aller erwachsenen Personen sowie Kinder und Jugendlichen ab 5 Jahren, insbesondere bei Vorliegen von chronischen Vorerkrankungen. 


    Häufige Fragen zur Impfung von Kindern und Jugendlichen beantwortet das RKI.

    Kurz und knapp sind alle Info auf diesem Faktenblatt zusammengefasst.


    Für Kinder von 5 - 11 Jahren wurde nun auch der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech in Europa zugelassen. Die STIKO empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden (Link zum Nachlesen).


    Auch wir führen in der Praxis Impfungen gegen COVID-19 durch.


    Weitere Informationen zur Corona-Impfung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

22.09.2021

Verstärkung für unser Team

Wir möchten ganz herzlich unsere neue Mitarbeiterin Hanne Kiefer begrüßen! Als erfahrene Kinderkrankenschwester und medizinische Fachangestellte wird sie unser Team in Zukunft verstärken.

09.01.2021

CORONA-IMPFUNG

Die Impfungen gegen COVID-19 sind gestartet. Wir möchten mit gutem Beispiel vorangehen und lassen uns impfen, um uns und unsere Patienten zu schützen.

01.01.2021

PRAXISSTART

Im Januar 2021 hat Frau Dr. Ott die Praxis an Frau Dr. Heyt übergeben, die zuvor hier als angestellte Kinderärztin tätig war.

Zusammen mit Frau Dr. Glück, die ebenfalls im Januar den Versorgungsauftrag von Frau Dr. Engelen aus dem Stuttgarter Osten übernommen hat, werden die beiden vorigen Einzelpraxen nun hier als BAG (Berufsausübungsgemeinschaft, früher: "Gemeinschaftspraxis") weitergeführt.


Frau Dr. Ott wird in nächster Zeit noch als angestellte Kinderärztin in der BAG tätig sein.