Kita & Schule


Informationen zum Umgang mit Infektionen, Attesten und Heilmitteln in Bezug auf Kita oder Schule

Liebe Eltern, liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Lehrerinnen und Lehrer,

 

an dieser Stelle möchten wir die aktuellen Empfehlungen zu Infektionskrankheiten, die gesetzlichen Regelungen bezüglich Schulattesten und das Vorgehen bei der Verordnung von Heilmittel wiedergeben. Bei den Infektionen beziehen wir uns auf Handlungsanweisungen der DGPI (Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie) und des RKI (Robert-Koch-Institut) und stehen in engem Austausch mit dem Olgahospital und dem Gesundheitsamt Stuttgart. Die Schulbesuchsordnung Baden-Württembergs ist gültig seit 1982. Für die Verordnung medizinischer Heilmittel gelten bestimmte Regeln, die in der "Heilmittelverordnung" verbindlich festgelegt sind.


Zukünftig muss für Kinder vor Kita-Aufnahme kein gesonderter Nachweis mehr über eine ärztliche Untersuchung vor Kita-Aufnahme vorgelegt werden, wenn beim Kind innerhalb der letzten 12 Monate vor Aufnahme eine U-Vorsorge stattgefunden hat. 

Dies können die Eltern der Kita gegenüber unkompliziert mittels U-Heft bzw. Teilnahmekarte aus dem U-Heft nachweisen. Der Kita kann bei Fragen das verlinkte Schreiben ausgehändigt werden.